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Alt 26.05.2010, 11:22   #17
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Zitat:
Zitat von Baron Beitrag anzeigen
JA solange es Chello nicht exekutiert -sonst wärs Imho Betrug. Das könnt man auch einklagen!
Auch wenn eine strafbare Handlung nicht exekutiert wird bleibt es eine strafbare Handlung, die Exekution kann, je nach Verjährungsfrist, auch später erfolgen!
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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