Zitat:
Zitat von FranzK
Bei der Rückvergütung wird strikt nach Tabelle verrechnet.
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Ja, ohnehin. Genauso, wie die Kassen dem Kassenarzt zugestehen. Daher ist in einem solchen Fall auch keine Entlastung der Kassen gegeben.
Anders nur, wenn der Patient den ihm zustehenden Kassenanteil nicht einfordert.