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Alt 20.04.2010, 14:52   #2
Autrob
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rechtlich kannst du nur dann was machen, wenn du nachweisen kannst, daß du mehrmals urgiert hast. letztzlich hast du einen vertrag abgeschlossen, der nachträglich von einer seite nicht eingehalten wird. du kannst nachweisen, daß du das gerät wolltest wegen den angepriesenen eigenschaften, die es jetzt - warum auch immer - nicht gibt.

aber es bleibt das nachweis problem.

für mich vier möglichkeiten:
- dort hingehen und auf kulanz pochen
- einen ombudsmann hinzuziehen
- den konsumentenschutz einschalten
- einfach damit leben
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