Im Datenschutzgesetz steht doch, dass man nicht einfach die HD anderer I-Net Teilnehmer scannen darf. Da hat sich sogar schonmal M$ die Figer gehörig verbrannt. Das darf nur im dringenden Verdachtsfall mit einem von einem Richter unterschrieben Hausdurchsuchungsbefehl getan werden.
Wenn also dieser Trojaner tatsächlich die HD scant und diese "privaten" Files findet und anzeigt, dann zeigt er ja gerade, dass
er illegal gehandelt hat und man könnte umgekehrt ihn wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes sowie wegen Eindringen in die Privatssphäre anklagen. Ist also nicht so ein juristisch gebildeter Trojaner.
Oder wer im Glashaus sitzt, der.....
Gruss Wildfoot