musst halt nachlesen:
www.ris.bka.gov.at ->urheberrecht
oder
www.rdb.at
meine bescheidene meinung:
solange du "illegale" sachen mit urheberrechtlich geschützten sachen veranstaltest und dabei nicht gewerblich (geld machen damit)wirst isses scheissegal und kein hahn wird danach krähen.