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Alt 06.04.2010, 20:34   #2
Christoph
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Zitat von Autrob Beitrag anzeigen
nein, in österreich gilt die regelung je haushalt.
früher war sogar gültig, in einem zweitwohnsitz z. B. wochenendhaus an einem privatsee, die gebühr zu sparen, weil das mitläuft. bedingung war, daß du dort nicht viel wohnst, wobei die überprüfung bzw. die quantifizierung nicht eindeutig ist.
Schon klar, aber in der BRD nerven sie Leute jahrelang die z.B. zusammenziehen aber nicht heiraten (ist übrigens Pfuiiii ), der neu angemeldete Zugezogene wird dann mit Zahlungsaufforderungen gequält, obwohl der Partner schon lange seine Gebühren entrichtet. Und das ist mies.
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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