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Alt 05.04.2010, 21:18   #8
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Zitat:
Offensichtlich gibts keine rechtsverbindlichen Regelungen, wie oft die einen quälen dürfen ?
Des is guat, man sollte den Menschen in´s Tierschutzgesetz aufnehmen.

Es gibt scheint´s keine rechtliche Handhabe dagegen, wenigstens in der BRD nicht, in einigen Fällen ist erst durch Intervention der Fersehsender Ruhe eingekehrt.
Die rechtliche Frage, wer Einsicht in´s Melderegister (samt Ummeldungen) haben darf würde mich auch interessieren.
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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