Zitat:
Offensichtlich gibts keine rechtsverbindlichen Regelungen, wie oft die einen quälen dürfen ?
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Des is guat, man sollte den Menschen in´s Tierschutzgesetz aufnehmen.
Es gibt scheint´s keine rechtliche Handhabe dagegen, wenigstens in der BRD nicht, in einigen Fällen ist erst durch Intervention der Fersehsender Ruhe eingekehrt.
Die rechtliche Frage, wer Einsicht in´s Melderegister (samt Ummeldungen) haben darf würde mich auch interessieren.