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Alt 28.03.2010, 15:18   #29
Weini
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Zitat von garfield36 Beitrag anzeigen
Wenn ein Lokalbesitzer getrennte Räumlichkeiten für Raucher und Nichtraucher hat, sehe ich kein Problem. Ist nur ein Gastraum im Lokal vorhanden, sollte es dem Besitzer (Pächter) freistehen sein Lokal als Raucher- oder Nichtraucherlokal zu deklarieren.
Ich war kürzlich im Riverside beim DDSG-Gebäude. An den ersten beiden Tischen saßen Raucher, wir wollten essen - also keine gute Kombination. Wir gingen weiter in Lokal, an Tisch Nmmer 10 sßen wieder Raucher. "Wo ist denn hier der Nichtraucherbereich?" Der müsste heute bereits bei Lokalen ab 75m² (Erinnerungswert) vorhanden sein. Antwort: "Sie können bei uns rauchen, wo sie wollen." Wir wollten aber, von vorbeiziehenden Schwaden unbelästigt, essen. Schulterzucken.

War nur ein Beispiel, wir hatten derer schon mehrere, nicht nur in ien. In Linz gab es eine (noch nicht abgetrennte) Nichtraucherzone. Als am Nebentisch drei Jugendöliche zu rauchen begannen, hieß es: "Ja, der Tisch ist aber vom Rauchverbot ausgenommen." Das war nicht mal ein Witz, sondern ernst gemeint, obwohl die Raucherzone zu der Zeit gut 40 unbesetzte Tische aufwies.
Zitat:
Zitat von garfield36 Beitrag anzeigen
Personal ist vor der Einstellung aufzuklären für welchen Bereich es eingesetzt werden soll. Eine gesetztliche Regelung sollte vorsehen, dass eine nachträgliche Versetzung vom Nichtraucher- in den Raucherbereich nicht zulässig ist. Auch dann nicht, wenn sich das Personal damit einverstanden erkärt.
Tja, dann wir esben "dieses" Personal gekündigt und neues eingestellt. Kratzt heute keinen Wirt.
Zitat:
Zitat von garfield36 Beitrag anzeigen
Bei gelegentlichen Vertretungen durch Nichtraucher ,die z.B. vielleicht durch Krankenstände notwenig wären, müsste dann der Raucherbereich für diese Zeit zum Nichtraucherbereich deklariert werden.
Na, das wird schon gar nicht funktionieren, weil dem Wirt nach dem zweiten Krankenstand das Stammpublikum weg bleibt.
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