Wenn ein Lokalbesitzer getrennte Räumlichkeiten für Raucher und Nichtraucher hat, sehe ich kein Problem. Ist nur ein Gastraum im Lokal vorhanden, sollte es dem Besitzer (Pächter) freistehen sein Lokal als Raucher- oder Nichtraucherlokal zu deklarieren. Eine entsprechend deutliche Kennzeichnung müsste an oder neben der Eingangstür anzubringen sein.
Personal ist vor der Einstellung aufzuklären für welchen Bereich es eingesetzt werden soll. Eine gesetztliche Regelung sollte vorsehen, dass eine nachträgliche Versetzung vom Nichtraucher- in den Raucherbereich nicht zulässig ist. Auch dann nicht, wenn sich das Personal damit einverstanden erkärt.
Bei gelegentlichen Vertretungen durch Nichtraucher ,die z.B. vielleicht durch Krankenstände notwenig wären, müsste dann der Raucherbereich für diese Zeit zum Nichtraucherbereich deklariert werden. Dies müsste dann natürlich gegebenenfalls durch ein Schild außerhalb des Lokals den Gästen kundgetan werden.
Ich sehe also absolut keine Notwendigkeit alle Lokale zwangsweise zu Rauchverbotszonen zu erklären.
Detail am Rande, ich bin Nichtraucher.
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Commander Jameson
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