Wenn ich nicht irre, ist das Parken vor Einfahrten verboten. Ob Du jetzt einen Strafzettel wegen eines "Missverständnisses" gekriegt hast, oder ob einem Kapplträger, der zufällig vorbei ging, nur fad war, ist ja unerheblich. Zahl' und nimm's als Lehre.
Übrigens: ich parke vor meiner eigenen Einfahrt auch nicht - schon deswegen nicht, damit ich nicht den in der Umgebung wohnenden Leuten signalisiere "Hier kann man ungestraft parken".
Ich hab' übrigens in Erfahrung gebracht, dass die Polizei jemanden abschleppen lässt, wenn man nicht aus der Garage RAUS kann. Wenn man nicht REIN kann, ist das angeblich kein Grund...
Noch unbefriedigender ist die Sache auf Privatgrund, d.h. wenn sich jemand kaltschnäuzig auf vermietete Parkplätze stellt - da kann man abschleppen lassen (Beweisfoto!) , die Kosten muss man erst mal selbst zahlen und kann selbige dann beim Verursacher zivilrechtlich einklagen.
Quintus
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