Also ich könnte mich nicht erinnern, dass das jemals anders war.
Für Zweifler habe ich das bei D.A.S. gefunden:
Parken oder nicht?
Ich habe gehört, es sei verboten, vor der eigenen Garageneinfahrt zu parken.
Richtig?
Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Gabriele Burda:
Der Verwaltungsgerichtshof hat schon mehrmals ausgesprochen, dass § 24 Abs 3 lit
b) der Straßenverkehrsordnung (=Halte- und Parkverbot vor Haus- und Grundstücks-
Einfahrten) für den zur Benützung einer Haus- oder Grundstücks-Einfahrt
Alleinberechtigten keine Geltung hat. Das heißt, Parken vor der eigenen Einfahrt ist
nicht strafbar.