Zitat:
Ich habe vor meiner eigenen Hauseinfahrt (nicht benützt) geparkt.
Der Eigentümer hat die Polizei geholt ...
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Das paßt was nicht zusammen, wenn das Haus, vor dessen Einfahrt Du parktest, einen anderen Eigentümer hat, kann es irgendwie nicht Deine "eigene Hauseinfahrt" sein, sonst wärst Du der Eigentümer. Oder verstehe ich da was falsch?
Zitat:
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wenn man sein Auto vor einer Hauseinfahrt so parkt, dass deren Benützung für den Eigentümer unmöglich wird;
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Siehe
http://www.oeamtc.at/a1080501/