Zitat:
Gutscheine wertlos
Mit Konkurseröffnung können sich Besitzer von Gutscheinen nur noch an den Masseverwalter wenden. Dabei sind 20 Euro Gebühr fällig, so dass bei Gutscheinsummen bis zu 100 Euro weniger Quote herausschauen wird, als die Kosten betragen, sagt VKI-Chefjurist Peter Kolba: „Die Gutscheine verfallen zwar nicht, die Ansprüche lassen sich aber wirtschaftlich nicht durchsetzen.“
Noch kein Abverkauf
Die Konsumentenschützer warnen auch vor den vom Ausgleichsverwalter angekündigten Abverkäufen: Bei einer Liquidation des Unternehmens gehe die zweijährige Gewährleistung verloren. Es bleibt die Herstellerhaftung, die aber bei vielen Lieferanten schwerer durchsetzbar ist.
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Schlussfolgerungen ....
Keine Gutscheine schenken, nur Bares ist Wahres
Und Konkursabverkäufe bilden jedenfalls ein unkalkulierbares Risiko für den Konsumenten.