Im Zusammenhang mit den Konkursen und den daraus folgenden Abverkäufen grosser Handelsunternehmen stellt sich die Frage "und wer steht danach für die Garantie ein??". Denn im Grunde genommen ist ja nicht der Hersteller der Hardware mein Vertragspartner, sondern ein Händler, den es bald nicht mehr gibt.
http://www.rechtsfreund.at/garantie.htm
Zitat:
Ob der Vertragspartner dabei den Mangel verschuldet hat oder nicht, ist unwesentlich. Der Händler leistet nämlich unabhängig vom Verschulden Gewähr dafür, dass die Ware keinen Mangel hat. Der Unternehmer kann die Gewährleistung gegenüber einem Verbraucher weder ausschließen noch wesentlich einschränken.
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