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Alt 17.02.2010, 21:05   #3
ANOther
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> Mit diesen Informationen müsste ich eigentlich eine gültige Anzeige machen können ?


Zitat:
Zitat von KONSUMENT
Der einzelne Konsument ist jedoch nicht klagsberechtigt, dies können nur Mitbewerber sowie Bundesarbeitskammer und VKI. Wir sammeln daher Beschwerden und gehen gegebenenfalls gegen das betreffende Unternehmen vor
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Wenn der letzte Baum gerodet,
der letzte Fluß vergiftet,
der letzte Fisch gefangen ist,
fressen wir die Vegetarier...
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