Das Einzige, was zum Erfolg verhilft ist das Einschalten der RTR, der Rechnungseinspruch an TELERING, die ausserordentliche Kündigung wegen Falschverrechnung und eine Grundrechtsbeschwerde bei Gericht wegen der Nichtherausgabe der Verbindungsdaten. Der Testierungsbeweis liegt bei TELERING und nicht bei einem Gutachter. TELERING hat die Daten SIM Kartennummer des mobilen Internet zu IPv6 Nummer in Bezug auf das Datenvolumen. Unterbleibt der Auszug aus den technischen Logdateien ist ab Ende Juni bzw. Ende Juli abschliessend eine
Säumnisklage
- nach erfolgter Grundrechtsbeschwerde auf Herausgabe der Verbindungsdaten zuvor ebenfalls bei Gericht eingebracht (ab Anfang April, vorher Schlichtungsverfahren durch RTR) -
einzubringen.
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