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Alt 03.02.2010, 16:13   #6
Don Manuel
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Wenn dieser Dame tatsächlich Unrecht widerfährt, kann das bei unwilliger Gegenseite eigentlich nur gerichtlich geklärt werden. Es kann nur entweder Goodwill der Firma oder Gericht geben. Ganz unabhängig vom selbstverständlich nötigen Sachverständigengutachten muss imho auch der Anbieter beweisen, dass er die verrechneten Leistungen auch tatsächlich an diese Endstelle erbracht hat und nicht vielleicht doch ganz jemandem anderen.
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