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Alt 03.02.2010, 14:50   #8
kikakater
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Kleinere Vergehen von Mobiltelefon-Providern wie der Versand von Erotik SMS/MMS und so weiter nach wiederholtem Kontakt des Mobiltelefon-Providers durch den Kunden können per Online Beschwerde oder sogar telefonisch geregelt werden. Dann ist Schluss mit anzüglichen Erotiktexten auf dem Handy/Smartphone usw.

So etwas Dreistes - wie hier - nur schriftlich und per Einschreiben/alternativ per Fax/alternativ per eingescanntem handschriftlich unterschriebenen Brief als JPG Dateianhang in einer Email an die RTR.

Rechnungseinspruch geht auch als Fax oder per Faksimileanhang in einer Email an Telering.

Wesentliche Kostenersparnis und instantan (Sofortversand).
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