Gegen die Werbefirma und den Auftraggeber (die Firma, von der die Werbung stammt). Gibt sogar ein höchstgerichtliches Urteil, dass diese Rechtsansicht bestätigt. Zuständig ist das betreffende Bezirksgericht.
Edit(h): Baron war schneller 
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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