Zitat:
Zitat von TONI_B
Allein das Wort "Schleicher" zeigt ja, was man von den anderen Verkehrsteilnehmern hält: alle sollen möglichst schnell unterwegs sein???
Da hast du was falsch verstanden in der Fahrschule! Ich kann darauf vertrauen, dass sich der andere an die Gesetze hält! Und das bedeutet, dass er bei Schneefahrbahn nicht die (unter optimalen Bedingungen erlaubten) 100km/h fährt, sondern so, dass er NICHT ins Schleudern gerät.
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Ich darf z.B. vertrauen, dass sich ein Auto in der dritten Spur mit der entsprechenden Geschwindigkeit bewegt. Und wenn der einfach dahinzottelt, nur weil es ihm gerade Spass macht, macht er sich strafbar. Er bewegt sich nicht verkehrsgerecht(Vertrauensgrundsatz) und behindert und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer.
Und es geht hier um keine Schneefahrbahn, sondern normale Sicht und Wetterverhältnisse.
§3 VERTRAUENSGRUNDSATZ
(1) Jeder Straßenbenützer darf darauf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Seh- oder Hörbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren auffälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Absatz 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.