Zitat:
Zitat von Karl
Möchte im Zusammenhang mit Schleicher auf die Worte "Verkehrsgerecht und angepasst" erinnern.
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Wieso? Angepasst bedeutet doch nicht, dass ich bei optimalen Verhältnissen die Maximalgeschwindigkeit fahren
muss. Ich kann.
Aber wenn es mich gelüstet stell' ich genauso gut den Tempomat auf z.B. 80 bei erlaubten 100 und tuckere durch die Gegend.
Die Fahrgeschwindigkeit muss so gewählt werden, dass der übrige Verkehr nicht behindert wird. Nur wo ist die Grenze? Um wieviel langsamer darf ich fahren?
Das steht nirgends.
Zitat:
Zitat von Karl
Wem das nicht möglich ist, sollte daraus seine Konsequenzen ziehen. Übrigends stellt ihr den Vertrauensgrundsatz in Frage.
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Meiner Meinung nach ist der in auch in Frage zu stellen. Vor allem in Bezug auf die von mir genannte Gruppe von Autolenkern/innen.
Da müsste man sich seitens des Gesetzgebers sowieso etwas einfallen lassen. Z.B. wiederkehrende ärztliche Untersuchung ab einem gewissen Alter.
Aber da das ein brisantes Thema ist, traut sich da politisch keiner drüber. Könnte ja sehr viele Wählerstimmen kosten.
Klar kann ich das mit 29 leicht Vertreten. Es ist bestimmt auch nicht einfach sich selbst einzugestehen, dass man mit dem Verkehrsgeschehen überfordert ist. Aber gerade deshalb muss hier Vorsorge getroffen werden.