Ich bin nicht so sicher, ob eine solcher Widerruf nicht umständlicher ist als das Geld allenfalls etwas später zu bekommen. Ich habe das vor ein paar Jahren bei Chello auch gemacht (falls meine Erinnerung im Detail nicht ganz richtig ist, mögen mich Expertinnen korrigieren).
Erstens hat es etwas gekostet. Nur eine Kleinigkeit, aber immerhin.
Zweitens musst du jedenfalls, sagte man mir auf der Bank, das dem "Einzieher" mitteilen, sonst können weitere Kosten entstehen. Dein Konto ist dann auch für Rückbuchungen nicht mehr zugänglich. Von ihm überwiesene Beträge (=dein Gutaheben) werden (kostenpflichtig) an ihn rückgebucht, was er dir dann in Rechnung stellt. Das Guthaben kommt dann drittens per Post - und wenn man nicht gerade daheim ist, muss man es abholen.
Bei mir wäre das alles nicht notwendig gewesen. Nach Anlaufschwierigkeiten hat alles geklappt.
"Gesperrt" hatte ich, weil ich zum letztmöglichen Termin lt. AGB kündigte, ohne ihnen das im Detail vorzurechnen (lt. AGB war nicht die Entgegennahme der Kündigung, sondern der Poststempel maßgeblich. Wahrscheinlich hatten sie das Kuvert weggeworfen). Das wurde aufgrund eines Mails sofort korrigiert (und auch schriftlich bestätigt). Der Rest lief wie am Schnürchen (zB schriftliche Bestätigung der persönlichen Rückgabe und entsprechende Gutschrift).
|