gesetze kann eh jeder auf
http://www.ris.bka.gv.at/ nachlesen, interessant ist die praxis und die sieht oft ganz anders aus.
ad1: das die polizei nicht aufgrund von copyrightverletzungen durch p2p software dein haus durchsuchen kann, weil das strafmass dafür unter 6 monate beträgt.
@holzi: kann sie afaik nicht. Bei meinem fall wurde die polizei freiwillig reingelassen. Es ist halt was anderes zu gestehen, als der polizei, wenn auch rechtmässig, den zutritt zu verwehren. Das mag mit ein grund für den harmlosen ausgang der sache gewesen sein.
Ich kann euch nur sagen was tatsächlich passiert ist, ich wette auf obiger website findet ihr alle antworten suchen müssts selbst. Ein Teil davon heisst "Gesetz zum Schutze des Hausrechtes", unter welchen stichwort man die regelungen für durchsuchungsbefehle findet weis ich nicht.