Die rechtliche Situation ist eindeutig:
Eine OEM oder DSP Lizenz darf auf einer Hardware bis zu drei Mal genutzt werden und in jeder dieser drei Nutzungsverhältnisse vulgo Festplatten vulgo Instanzen können bis zu sieben virtuelle Instanzen vulgo Partitionen bzw. grosse Dateien, die wie Partitionen benutzt werden, erzeugt werden.
Eine vorhandene bereits wieder verwendete oder wiederverwendete Windows Lizenz (2000/XP/Vista usw.) darf auf einer von der Hardware des Neurechners abweichenden Hardware des Altrechners nicht parallel weiterverwendet werden.
Neurechner: bisherige Windows XP Lizenz (up to date)
Altrechner: Dieser Rechner braucht auch wieder eine eigene
Kann nur scharf davor warnen, die Lizenzbedingungen anders auszulegen, wie gerade oben beschrieben - und eine Instanz (an ein bestimmtes Gerät gebunden) ist etwas anderes als eine Installation (nicht notwendigerweise an ein bestimmtes Gerät gebunden).
Deswegen auch das Heckmeck mit der Aktivierung. Legitimes Recht von Microsoft.