Zitat:
Zitat von FranzK
Das dürfte eine gewagte Behauptung sein. Das ist ja ganz leicht überprüfbar und spätestens die Versicherungen werden auf eine Prüfung bestehen, bevor sie einen Schaden bezahlen, um den sie sich unter Umständen wenigstens teilweise drücken können.

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Aha, und wie überprüfst du das ?
Nimmst du dem Autofahrer einfach mit Gewalt das Handy weg ?
Das schau ich mir an, wie du das ohne rechtliche Grundlage zustande bringst.
Genau das ist nämlich das Problem, daß man einen Autofahrer NICHT zwingen kann, sein Mobilfunkverhalten nachzuweisen.
Vor allem, wenn du das Mobiltelefon nicht sofort vor Ort nach dem Umfall einziehst, wie willst du das jemals feststellen ?
Es gibt doch auch Wertkartentelefone, wo es keine persönliche Zuordnung gibt ?
Und was ist, wenn der Unfallverurschacher das Handy einfach versteckt und sagt, er hat kein Mobil-Telefon dabei ?
Das Problem ist, daß das Handy-Gesetz "für die Fisch" ist, um es vorsichtig auszudrücken.
Kannst bei jedem "Exekutivorgan" persönlich erfragen, was die davon halten.
Die haben nämlich mit der Umsetzung die größten Probleme.
Keine Ahnung, wer die Idee hatte, aber damit werden die Täter geschützt, nicht die Opfer.
Die einzige Chance, einen Mobilfunk-Telefonierer überhaupt zur Verantwortung zu ziehen, ist die sofortige Anhaltung durch die Exekutive.
Und dann zahlen die lächerliche 20 Euro, das hat überhaupt nichts mit der extremen Gefahr zu tun, die solche rüchsichtlosen Menschen damit darstellen.