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Alt 10.12.2009, 09:09   #2
rev.antun
Inventar
 
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Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
wenn du keine funkempfangseinrichtung hast musst ja auch nichts zahlen.
das ist so nicht ganz richtig ...

da die gebühreneintreiber der meinung sind wenn du die möglichkeit zum empfang hast du bereits gebührenpflichtig bist!
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