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Alt 10.12.2009, 07:54   #21
Rudy F
Master
 
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Standard Ortsunüblich - ungebührlich

Natürlich gibt es den Begriff "ungebührlich", aber "ortsunüblich" ist übergeordnet, da es praktisch die Bewertungsbasis darstellt.

Bei der Beurteilung der Störungsintensität ist auf die Empfindlichkeit eines Durchschnittsmenschen abzustellen. Der klagende Nachbar hat die Überschreitung des ortsüblichen Geräuschpegels und die dadurch entstehende Unbrauchbarkeit seines Grundstückes zu beweisen. Die Frage
der Ortsüblichkeit
stellt im Gegensatz zur Auffassung des Berufungsgerichtes im wesentlichen eine Tatfrage dar.


Weiteres hier: http://www.tulln.at/gemeinden/user/3...ratgeber05.pdf

und zur Auswahl:
http://www.google.at/search?hl=de&cr...3%A4rm&spell=1
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Gesundheit und Unfallfreiheit! Rudy
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