Zitat:
Zitat von Rudy F
Beim Lärm ist die Formulierung zum Bekämpfen "belästigenden Lärms" nicht "ungebührlich", sondern "nicht ortsüblich". 6Std. Waschen ist sicher nicht "ortsüblich".
|
Wien: Wiener Landes-Sicherheitsgesetz
§ 1. (1) Wer
2. ungebührlicherweise störenden Lärm erregt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen.
NÖ: NÖ Polizeistrafgesetz
§ 1
Verletzung des öffentlichen Anstandes und ungebührliche Erregung störenden Lärms
Wer
a) ungebührlicherweise störenden Lärm erregt
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, von der Bezirksverwaltungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion von dieser, mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,– oder mit Arrest bis zu 2 Wochen zu bestrafen.
Bitte korrigiere mich, aber im Gesetz ist "ortsüblich" mit keinem Wort erwähnt.
Zitat:
Zitat von Rudy F
Außerdem gibt es ein Gesetz zur Sonn- und Feiertagsruhe.
|
Das interessiert mich nun. Welches wäre das bitteschön?