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Alt 09.12.2009, 17:43   #6
barns
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Zitat:
Zitat von RaistlinMajere Beitrag anzeigen
genau dasselbe hab ich mir auch gedacht, aber das geht glaube ich nur wenn der lärm nach 22:00 ist, oder? weil davor kommt da glaube ich keine streife vorbei.
und an die 22:00-regel halten sie sich ja jetzt eh, nur eben am feiertag und an sonntagen wird fleißig weitergewaschen. gibts da ein gesetz, daß das regelt, wann da gelärmt werden darf und wann nicht?
Zum Thema einschreiten der Polizei:

Eine "Lärmerregung" ist und bleibt eine, egal zu welcher Uhrzeit.
Voraussetzung: der Lärm muss störend und ungebührlich sein.

Störend: wird's bestimmt sein.
Ungebührlich: wird bei Wäsche waschen nachts auch zutreffen, tagsüber wohl eher nicht...
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