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Alt 04.12.2009, 23:11   #2
TONI_B
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Zitat:
Zitat von rev.antun Beitrag anzeigen
für überziehungen ist aber schon der/die kontoinhaber verantwortlich gelle ...
Aber nur dann, wenn für den Kunden eindeutig erkennbar ist, dass das Geld eigentlich nur mit Überziehungszinsen verfügbar ist! Was ja früher NICHT der Fall war!!

Geändert von TONI_B (04.12.2009 um 23:16 Uhr).
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