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Alt 02.12.2009, 16:10   #4
Hawi
Inventar
 
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Jetzt verstehe ich rev.antun.
Selbstverständlich steht mir mein Gehalt am 1. des Monats zu - und es interessiert mich überhaupt nicht, ob die Bank schuld ist oder der Arbeitgeber. Das ist vermutlich auch "einklagbar".
Bei mir hat es, wie oben beschrieben, funktioniert. Sollten sich diese Vorfälle aber häufen, wäre das eine Sache für den VKI (dem wir ja zum Teil auch die jetzige Regelung verdanken).
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