1) ja, fände ich auch sinnvoll - hat man aber auch schon beim letzten Konkursverfahren/Zwangsausgleich gesehen, Informationen werden hier nur spärlich weitergegeben - wenn überhaupt.
2) Wahrscheinlich nein - aber da fragst du am Besten direkt bei Eset nach.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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