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Alt 15.11.2009, 21:45   #7
Resimausi
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Ich wäre da nicht so zuversichtlich.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt nur die Kosten der beschädigten Hardware und
"jene Kosten die für die Wiederherstellung der Daten von einer ordnungsgemäß erstellten Datensicherung entstehen". Da also KEINE Datensicherung vorliegt kannst Du die Rechnung beim Salzamt einreichen.
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Die Menschen stolpern nicht über Berge,
sondern über Maulwurfshügel
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