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Alt 11.11.2009, 19:25   #2
Josef_E
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Dann stelle ich, formuliert mit eigenen Worten und nach meinem Wissensstand, diese Behauptung in den Raum:

"Jede Änderungen an einer für den freien Verkauf zugelassenen Funkeinrichtung und deren genehmigten Zusatzeinrichtungen bedürfen einer Anmeldung und Genehmigung durch die zuständige Behörde."

Gruss Josef.

Geändert von Josef_E (11.11.2009 um 19:26 Uhr). Grund: Wortkorrektur
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