kurze zusammenfassung, was ich glaube zu wissen.
die 10 jahre haben den ursprung der wohnbauförderung. der erbauer muß 10 jahre lang im eigentum bleiben, damit er förderungswürdig ist. und die genossenschaft bekommt einfach eine höhere förderung als du als einzelmännchen/familie.
den preis kannst du theoretisch jetzt schon erfahren, weil die baukosten auf deine wohnung herabgebrochen werden können.
im endeffekt gibt es da halt eine rechnung: wert der wohnung x - abwohnung lt. index (der wird von außen vorgegeben hat nix mit der genossenschaft zu tun) - anfangszahlung - deine laufenden beiträge (in den laufenden kosten ist in der regel eine "annuität" drin. das sind keine wohnungskosten, das sind die kosten für den bau, die die genossenschaft über jahre vorstreckt für die mieter. vergleichbar mit einem kredit.)
da die genossenschaft gesetzlich verpflichtet ist, mit 0 zu bilanzieren, müssen die in der lage sein, jederzeit die baukosten, die erhaltungskosten und die laufenden (betriebskosten sowie kosten für darlehen aus dem bau) aufzulisten und dir das somit mittzuteilen. also keine gewürfelten zahlen.
wie lange du die wohnung kaufen kannst hängt glaub ich nur von deren willen ab. letztlich bleibt die genossenschaft sowieso als hausverwalter übrig. (ob diese tätigkeit
gewinn abwerfen darf, weiß ich nicht)
von der steuer weiß ich gar nix, weil ich nicht wüßte, welche steuer das sein soll. könnte aber was mit grundbuch zu tun haben, weil du ja bei der genossenschaftswohnung vorerst nicht im grundbuch stehst, sondern miteigentümer des gebäudes bist.
letztlich bleibt dir aber der gang zur gewog einfach nicht erspart.
gruß
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