Zitat:
Zitat von holzi
Die Kündigungsfristen sind in den AGB geregelt.
...um sicher zu sein, kannst du ja "...zum nächstmöglichen Zeitpunkt..." schreiben.
|
...das ist aber nicht ganz ungefährlich- ich hab auf diese weise bei a1 ca.4 monate vor ende der mvd, für ein mehr als 1,5 jahre altes handy noch jede menge "hardwaresubvention", sowie die verbleibende grundgebühr verrechnet bekommen- "...mit ablauf der mindestvertragsdauer..." ist sicherlich die bessere/sicherere formulierung, um böse überraschungen zu vermeiden...
rgds
ajw