Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02.11.2009, 21:35   #6
ajw
Veteran
 
Registriert seit: 23.03.2000
Beiträge: 371


Standard

Zitat:
Zitat von holzi Beitrag anzeigen
Die Kündigungsfristen sind in den AGB geregelt.

...um sicher zu sein, kannst du ja "...zum nächstmöglichen Zeitpunkt..." schreiben.

...das ist aber nicht ganz ungefährlich- ich hab auf diese weise bei a1 ca.4 monate vor ende der mvd, für ein mehr als 1,5 jahre altes handy noch jede menge "hardwaresubvention", sowie die verbleibende grundgebühr verrechnet bekommen- "...mit ablauf der mindestvertragsdauer..." ist sicherlich die bessere/sicherere formulierung, um böse überraschungen zu vermeiden...
rgds
ajw
ajw ist offline   Mit Zitat antworten