Zitat:
Zitat von The_Lord_of_Midnight
Also alles was recht ist, aber ich glaube kaum, daß jemand ohne Grund einen Kunden angreift und beschimpft.
...
|
Das kommt öfters vor. Ich kenne sogar zwei Fälle, wo der Makler gedroht hat, die Anruferin totzuschlagen, wenn sie sich weiter beschwert (in diesen Fällen war der Einspruch auch korrekt - die Drohung des Maklers war natürlich rechtlich nicht nachzuweisen).
Ansonsten kenne ich auch genug Fälle, wo die "Kunden"
danach sehr unfreundlich behandelt wurden. Kann dem Makler auch wurscht sein, so oder so ist es unwahrscheinlich, dass er von dem Betreffenden nochmals einen Auftrag bekommt.
Selbst bei einer unberechtigten Beschwerde kann man auch höflich reagieren - sofern diese vernünftig vorgetragen wird. Den aktuellen Fall können wir hier natürlich nicht bewerten. Wenn der Einspruch korrekt ist, werden die Beratungsstellen weiterhelfen können - ansonsten Pech gehabt.