es gibt beim KV die Tätigkeitsfamilie (AT, ST1, ST2, ...)
und die Vorrückungsstufe (Einstiegsstufe, Regelstufe, Erfahrungsstufe)
Nach 3 Jahren kommt man von der Einstiegs- in die Regel, nach weiteren 4 Jahren von der Regel- in die Erfahrungsstufe.
In den Tätigkeitsfamilien findet keine automatische Vorrückung statt, man kann also auch sein ganzes Leben lang in AT bleiben.
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