Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 06.09.2009, 12:13   #4
Lowrider20
Gesperrter Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485


Standard

Zitat:
Zitat von Autrob Beitrag anzeigen
ich weiß echt nicht, was das mit frech zu tun hat.
es handelt sich erstens ausschließlich um die frage nach der rechtlichen situation.

wäre die karte nicht verbilligt gewesen, hätte ich sie gar nicht gekauft.
in weiterer folge habe ich folgekosten, weil ich ein neues netzteil gekauft habe, welches nur für die graka gebraucht wurde, und somit jetzt unnötig ist.
Warum gibst du das Netzteil dann nicht auch zurück, vorausgesetzt auch beim blöd,mann gekauft, mit der Begründung, daß du dein Netzteil zuerst vermutet hast?

Zitat:
witzigerweise schreibst du selbst, der händler darf nachbessern, sonst austausch. das bedeutet genaugenommen, daß es mir egal ist, welchen preis ich bezahlt habe, und somit die karte getauscht werden müßte.
Ich hab nicht geschrieben nachbessern, ansonst Austausch. Händler bzw. auch der Käufer darf nach einer erfolglosen Nachbesserung sowohl auf einen Austausch ALS AUCH eine Wandlung des Kaufvertrages bestehen.

Zitat:
vermutlich wird die defekte karte jetzt nochmal verkauft, vielleicht findet sich einer, der nicht zurückgeht und blöd,mann hat wirklich einen gefunden, der für ein defektes teil auch noch bezahlt hat.

also weiß ich nicht, was du mir vorwerfen willst.
Ich werfe dir den frechen Gedanken mit folgender Begründung vor: Du hast dein Recht bekommen (Kaufpreisrückerstattung bzw. Wandlung des Kaufvertrages). Ebenso hätten sie es einschicken können, dich mal ein oder zwei Wochen warten lassen können, dann ev. Tausch oder Wandlung durchziehen. Und dann spielt der Kunde mit dem Gedanken, man hätte ja ev. statt der Wandlung einen Austausch fordern können. Hast du einen Schaden dadurch? Nein. Das Netzteil -> siehe oben
Lowrider20 ist offline   Mit Zitat antworten