mal laut nachgedacht, wenn ich jetzt noch eine restlaufzeit von e.g. 14 monaten habe und dann gegen einwurf kleiner münzen iHv 89 urros den tarif auf den billigsten tarif ändere, und dann kündige so können sie ja auch nur mehr diesen für die restlauf zeit verrechnen und nicht den alten der nicht mehr gilt -> ist ja neuer vertrag!
oder lieg ich da ganz falsch
