so ganz nebenbei. und trotzdem nicht unpassend.
wenn ich einen defekt auf einer festplatte feststelle und sie beim händler tausche, habe ich kein recht auf eine neue platte, sondern nur auf eine funktionierende.
wir haben platten bekommen, da waren noch daten vom vorbesitzer drauf.
es ist also gar nicht so ungewöhnlich, daß man keine neue platte bekommt.
letztlich wenn ich die platte kaufe, habe ich immer dieselben gewährleistungsansprüche. wahrscheinlich ist diese praxis gar nicht so unüblich.
|