Was aber interessant ist:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/B...999_159_1.html
"Rundfunkgebühren § 3. (1) Die Gebühren sind für jeden Standort (§ 2 Abs. 2) zu entrichten und betragen für Radio-Empfangseinrichtungen 5 S Fernseh-Empfangseinrichtungen 16 S monatlich"
Siehe Tabelle bei GIS:
http://www.orf-gis.at/index.php?kate...ema=tabelle_tv
d.h. meines erachtens, wenn du nicht ORF empfangen kannst, müsstest du vielleicht nur die 1,16 Euro nach dem RGG bezahlen.