Eine gute Idee.!
Sollte der Arbeitgeber definitiv auf eine Nichtweitergabe bestehen, so soll er das schriftlich darlegen, und das legt man dann dem Vermieter vor.
Ggf. könnte der Arbeitgeber auch eine Bestätigung ausstellen, daß Hr.+Fr. XY, seit .... in in dem Unternehmen beschäftigt sind und ein monatl. Einkommen von ca. € xxxxx - yyyy beziehen.
Damit sollte beiden Seiten Genüge getan sein.
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Liebe Grüße
Christoph
Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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