Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 12.08.2009, 21:27   #19
Christoph
Mod, bin gerne da
 
Benutzerbild von Christoph
 
Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646


Standard

Eine gute Idee.!
Sollte der Arbeitgeber definitiv auf eine Nichtweitergabe bestehen, so soll er das schriftlich darlegen, und das legt man dann dem Vermieter vor.
Ggf. könnte der Arbeitgeber auch eine Bestätigung ausstellen, daß Hr.+Fr. XY, seit .... in in dem Unternehmen beschäftigt sind und ein monatl. Einkommen von ca. € xxxxx - yyyy beziehen.
Damit sollte beiden Seiten Genüge getan sein.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
Christoph ist offline   Mit Zitat antworten