http://www.mietervereinigung.at/default.aspx Frag dort mal nach.
Aber solange der Mietvertrag nicht unterschrieben ist, hat der Vermieter natürlich das Recht, sich auszusuchen an wen er vermietet.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
Geändert von holzi (10.08.2009 um 22:11 Uhr).
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