Zitat:
Zitat von maxb
Mag so sein, aber das RGG verweist in diesem Zusammenhang auf das TKG und die Zuständigkeit der Fernmeldebehörde, was ja auch logisch ist bei Rundfunkempfangseinrichtungen. Das SPG ist für vieles da, aber sicher nicht um versteckte Fernseher aufzuspüren. 
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Das ist schon klar, dass da kein Zusammenhang zum SPG besteht. Ich habe lediglich in Zusammenhang mit dem Behördenaufbau und deren Organen darauf hingewiesen.