http://www.telering.at/Content.Node2...GB-s_lang_.pdf
§7 Abs. 4a:
(4) Außerordentliche Kündigung: Sie können den Vertrag
außerordentlich kündigen, wenn
a. unsere Leistung über einen Zeitraum von 2 Wochen
trotz Ihrer nachweislichen Aufforderung nicht der ver-
traglich vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht
Also ... schriftlich beschweren ... und wenn der Fehler nach 2 Wochen noch da ist ... eingeschrieben Kündigen.
Wobei ich vermute, dass telering den Fehler abstreiten / dein Handy dafür verantwortlich machen wird.