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Alt 01.08.2009, 20:40   #2
ZombyKillah
Trashtroll
 
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Mein Computer

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http://www.telering.at/Content.Node2...GB-s_lang_.pdf
§7 Abs. 4a:
(4) Außerordentliche Kündigung: Sie können den Vertrag
außerordentlich kündigen, wenn
a. unsere Leistung über einen Zeitraum von 2 Wochen
trotz Ihrer nachweislichen Aufforderung nicht der ver-
traglich vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht

Also ... schriftlich beschweren ... und wenn der Fehler nach 2 Wochen noch da ist ... eingeschrieben Kündigen.

Wobei ich vermute, dass telering den Fehler abstreiten / dein Handy dafür verantwortlich machen wird.
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It's more fun to write crap that nothing!
Just kidding.

Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
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