Die Frage kann dir nur dein Reiseveranstalter beantworten. Er bietet dir eine Leistung an - wie beschrieben. Sonderwünsche kann, muss er aber nicht erfüllen. Er kann dich natürlich nicht zwingen, eine spezielle Maschine für den Rückflug zu nehmen. Aber das geht dann auf deine Kosten.
(Komplizierter wird es natürlich, wenn du die vorgesehene Maschine, durch Schuld des Reiseveranstalters (zb. Bus vom Hotel, Überbuchung) nicht erwischt, oder diese Maschine ausfällt. Ob du dann eine eigene Fluglinie nehmen kannst oder auf das Angebot des Reiseveranstalters zurückgreifen musst, kann man dir vielleicht beim VKI sagen. Hängt vermutlich auch von der Zumutbarkeit ab).
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
Geändert von holzi (01.08.2009 um 09:42 Uhr).
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