Zitat:
Bei einem Nachbarn von mir war's nämlich so.
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Wie genau wars dort? Haben unter Garantie nur gedroht... ansonsten ists ja fast schon eine Amtsanmaßung.
Damit die Polizei dein Eigenheim betreten darf, muss ein begründeter Verdacht auf eine Straftat feststehen und selbst dann, darf auch nur diese - und sonst überhaupt niemand anderes - deine Türschwelle ohne dein Einverständnis überschreiten.
pong