Zitat:
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Jedoch teilte das zuständige Polizeipräsidium mit, dass kein Anspruch auf Schadenersatz bestehe. "Durch den Betrieb einer ungesicherten W-Lan-Verbindung hat der Betroffene einen Schadensersatzanspruch verwirkt.
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Das macht mich ein bißchen unsicher, wenn eine "ungesicherten W-Lan-Verbindung" einen Schadenersatzanspruch verwirkt. Wenn das Schule macht kann jeder eine solche WLAN-Verbindung nutzen und dem (hoffentlich) unschuldigen Betreiber steht dann kein Schadenersatz zu.
