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Alt 26.07.2009, 21:05   #5
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Zitat:
Jedoch teilte das zuständige Polizeipräsidium mit, dass kein Anspruch auf Schadenersatz bestehe. "Durch den Betrieb einer ungesicherten W-Lan-Verbindung hat der Betroffene einen Schadensersatzanspruch verwirkt.
Das macht mich ein bißchen unsicher, wenn eine "ungesicherten W-Lan-Verbindung" einen Schadenersatzanspruch verwirkt. Wenn das Schule macht kann jeder eine solche WLAN-Verbindung nutzen und dem (hoffentlich) unschuldigen Betreiber steht dann kein Schadenersatz zu.
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Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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