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Alt 28.12.2000, 07:10   #6
Punschkrapfen
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">quote:</font><HR>Original erstellt von el_chupacabra:
Aber so ist dass halt mit den PC-Shops/Händlern. Wer das Monopol hat, kann machen was er will! Stimmts oder hab ich recht?<HR></BLOCKQUOTE>
Mit dem Monopol und mieser Leistung schon, aber nicht mit den PC-Händlern - dort ist alles mögliche zu finden aber sicher kein Monopol. Vielmehr ist - da nahezu jedermann Händler werden kann - diese Branche ein Beispiel für vollkommenen Wettbewerb.

und beim Ansaufen würde ich auch aufpassen:

§ 287/1 StGB: Wer sich, wenn auch nur fahrlässig, durch den Genuß von
Alkohol oder den Gebrauch eines anderen berauschenden Mittels in
einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt, ist,
wenn er im Rausch eine Handlung begeht, die ihm außer diesem Zustand
als Verbrechen oder Vergehen zugerechnet würde, mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu
bestrafen. Die Strafe darf jedoch nach Art und Maß nicht strenger
sein, als sie das Gesetz für die im Rausch begangene Tat androht.
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